Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten durch das Haus für Kinder Mariä Heimsuchung gemäß Art. 13 DSGVO

 

1.) Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Anmel-
dung für Betreuungsplätze in Kindertagesstätten
2.) Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

 

 

 

 

 

3.) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

 

4.) Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4a) Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden zur Führung einer zentralen Warteliste für die Platzvergabe sowie zur Feststellung des Bedarfes (Bedarfsplanung) erhoben.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a – e DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, BayKiBiG, SGB VIII verarbeitet
5.) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an den Träger der Kindertageseinrichtung + Kitas
6.) Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Eine Übermittlung ist nicht vorgesehen.
7.) Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung ei der KITA für 10 Jahre gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung (Einrichtungen für Kinder und Jugendliche) erforderlich ist,

8.) Betroffenenrechte
  • Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen
    folgende Rechte zu:
    Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO)
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitetet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO)
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht
    Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO)
  • Sollten Sie von Ihren o. g. Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind
  • Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz
9.) Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung durch die KITA durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
10.) Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 4 BayDSG i .V. m. BayKiBiG.
Die KITAbenötigt Ihre Daten, um die Anmeldung Ihres Kindes für die gewünschte Kindertagestätte bearbeiten zu können.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.